Allgemeine Geschäftsbedingungen Pauschalreise

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pauschalreise
Central Danube Region Marketing & Development GmbH

Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) der Central Danube Region
Marketing & Development GmbH (im Folgenden Central Danube) erfolgt auf Grundlage
der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen und touristische
Einzelleistungen.
Sollten einzelne Regelungen dieser Reise- und Zahlungsbedingungen nur auf
Pauschalreisen bzw. nur auf touristische Einzelleistungen Anwendung finden, werden
Sie darauf an der entsprechenden Stelle hingewiesen.

1. Abschluss des Vertrages
(1) Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Central Danube verbindlich den Abschluss
eines Vertrages über die von Ihnen gewünschte(n) Reiseleistung(en) an. Mögliche
Buchungswege (z.B. schriftlich, telefonisch, online etc.) sind insbesondere Buchungen über
Reisevermittler wie z.B. Reisebüros, Onlinereiseportale und mobile Reiseverkäufer oder direkt
über die Buchungszentrale Twin City Liner. Oftmals erhalten Sie von Ihrem Reisevermittler
zunächst eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reiseanmeldung.
(2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung von Central Danube über die von Ihnen
gewünschten Reiseleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-
Adresse) oder an Ihren Reisevermittler kommt der Vertrag zwischen Ihnen und Central
Danube zustande.

2. Insolvenzsicherung für Pauschalreisen / Bezahlung von Pauschalreisen sowie
Einzelleistungen/ Rücktritt bei Zahlungsverzug
(1) Bei Buchung verfügt Central Danube über eine aktive Insolvenzabsicherung bei TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH
(TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH 1090 Wien | Ferstelgasse 6). Bei
Buchung einer Pauschalreise sind alle von Ihnen geleisteten Zahlungen in Zusammenhang
mit einer Pauschalreise bei TVA abgesichert.
(2) Zahlungen auf die gebuchte(n) Pauschalreise bzw. Einzelleistung(en) sind durch Sie wie
folgt zu leisten:
a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des
Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Central Danube behält sich vor, bei bestimmten
Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung
mitgeteilt wird.
Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei
Verträgen, die weniger als 20 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der Gesamtpreis
sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich Central Danube ein Rücktrittsrecht
gemäß Ziffer 6 (Mindestteilnehmerzahl) vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst
dann fällig, wenn die in der vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der
Buchungsbestätigung/Rechnung genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts
abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
b) Zahlungen sind von Ihnen direkt an Central Danube an die dort genannte Kontoverbindung
zu leisten. Im Falle der direkten Zahlung an Central Danube ist für die Rechtzeitigkeit der
Zahlung der Zahlungseingang bei Central Danube maßgeblich. Sämtliche Zahlungen sollten
möglichst unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen
Rechnungsnummer geleistet werden.
(3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält
sich Central Danube nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären
und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 9 (2) in Verbindung mit den
am Ende dieser Reise- und Zahlungsbedingungen bekannt gegebenen Entschädigungssätzen
zu verlangen. Gesonderte, von diesen abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit
diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden
und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind.

3. Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden
(1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von Central
Danube bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, wie der Leistungsbeschreibung
beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie
aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung von
Central Danube.
Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch auf Websites von Leistungsträgern wie
Hotels sind für Central Danube nicht verbindlich.
(2) Central Danube behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung
wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom
vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss
notwendig werden und von Central Danube nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden. Eine solche Leistungsänderung wird Central Danube nur vornehmen, soweit die
Änderungen nicht erheblich sind und den gesamten Charakter der Reiseleistungen nicht
beeinträchtigen. Central Danube wird Sie über solche wesentlichen Leistungsänderungen vor
Reisebeginn unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund schriftlich informieren.
(3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3 (2)) sind
Sie berechtigt, innerhalb einer von Central Danube gesetzten angemessenen Frist kostenlos
vom Vertrag zurückzutreten.
Reagieren Sie gegenüber Central Danube nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt
die mitgeteilte Änderung als angenommen.
(4) Reisevermittler sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine
ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von Central Danube nicht
erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch
anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

4. Beförderungsleistungen
Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Fahrtzeiten verstehen sich
als Richtzeiten und Central Danube ist berechtigt, von diesen in einem nicht erheblichen
Ausmaß abzuweichen. In einem solchen Fall wird sich Central Danube bemühen, alle
Reisenden schriftlich zu informieren.

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Central Danube wird die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine
Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitsspezifische Formalitäten des
Bestimmungslandes unterrichten bzw. diese Informationen auf der unternehmenseigenen
Website zur Verfügung stellen.
Die Reisenden sind selbst verantwortlich für das rechtzeitige Beschaffen und Mitführen der
behördlich notwendigen Reisedokumente, die Durchführung eventuell erforderlicher
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu
Lasten des Reisenden.

6. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt wegen Nichterreichens
Soweit Central Danube die Mindestteilnehmer*innenzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist
30 Tage), bis zu welchem Ihnen die Erklärung vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn
spätestens zugegangen sein muss, in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf
der Buchungsbestätigung/Rechnung angegeben hat, behält sich Central Danube vor, vom
Vertrag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer*innenzahl zurückzutreten.
Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht erbracht, wird Central Danube unverzüglich
alle auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zurückerstatten.
Central Danube behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine andere Rücktrittsfrist vor, die
Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.

7. Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen
Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von Central Danube
durch rechtzeitige, schriftliche Mitteilung zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem
Fall dann rechtzeitig, wenn sie Central Danube 7 Arbeitstage vor Reisebeginn zugeht. Central
Danube kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse
nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende Central
Danube als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für etwaige Mehrkosten, die durch den
Eintritt der Ersatzperson entstanden sind. Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet
Central Danube ein Bearbeitungsentgelt von € 10.-.

8. Umbuchung / Namenskorrektur
(1) Auf Ihren Wunsch nimmt Central Danube bei Pauschalreisen vorbehaltlich der
Verfügbarkeit bis zum 7. Arbeitstag vor Reiseantritt eine Änderung des Reisenden vor
(Umbuchung).
Für die Umbuchung fällt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 10 pro Person an.
Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der Leistungsträger
(z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.
Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, etc.), so wird
hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 9 (2) berechnet.
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Central Danube Ihnen gegenüber
keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gegeben hat. In diesem
Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

9. Rücktritt vor Reisebeginn / Entschädigung
(1) Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist
gegenüber Central Danube schriftlich zu erklären. Falls die Reiseleistung über einen
Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
Bei einem Rücktritt hat Central Danube Anspruch auf eine angemessene Entschädigung,
soweit der Rücktritt nicht von Central Danube zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder
in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung
der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der
Kontrolle von Central Danube unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten
vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Bei Pauschalreisen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der
ersten vertraglichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle
weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.
(2) Im Falle eines Rücktritts vor Reisebeginn gelten zwischen Central Danube und dem
Reisenden folgende Entschädigungssätze für die jeweilige Pauschalreiseleistung als
vereinbart:
- bis 90 Tage vor Reisebeginn kostenlos
- 90 – 46 Tage vor Reisebeginn 25%
- 45 – 15 Tage vor Reisebeginn 50%
- 14 – 6 Tage vor Reisebeginn 75%
- ab 5. Tag vor Reisebeginn 100%

Gesonderte, von den oben genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit
diese in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reiseleistung(en) ausgeschrieben oder
Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung / Rechnung
angeführt sind.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass Central Danube kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der
Entschädigung im Einzelfall.
(3) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu
deren vertragsgemäßer Erbringung Central Danube bereit und in der Lage war, bleibt der
Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.

10. Mängelanzeige und Abhilfe / Kündigung
(1) Wird die Reiseleistung nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie als Reisender vom
Reiseveranstalter Central Danube Abhilfe verlangen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre
Mängelanzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene
Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige
bei dieser Kontaktperson schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass
Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) gegenüber Central
Danube geltend machen können.
(2) Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der
Reisende den Vertrag auflösen, sofern Central Danube eine vom Reisenden bestimmte
angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer
Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Central Danube verweigert wird oder
wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
(3) Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche
auf Minderung/Schadensersatz gegenüber Central Danube geltend gemacht werden. Diese
Anspruchsanmeldung kann dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen. Schriftform wird
empfohlen.

11. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Central Danube ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.

12. Haftungsbeschränkung
Central Danube haftet für Schadenersatzansprüche nur im Fall von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.

13. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen
nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-,
Kranken- und Unfallversicherung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen
Ihnen und dem Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem
Versicherer geltend gemacht werden.

14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie dem Reiseveranstalter Central Danube zur Verfügung
stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung
oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. Central
Danube hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die
Bestimmungen der DSGVO ein.

15. Ihr Vertragspartner:
Central Danube Region Marketing & Development GmbH
Anschrift: Handelskai 265,
1020 Wien, Österreich
Telefon: +43 (0)1 890 47 47 47 01

E-Mail: office@centraldanube.at

 

 

 

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